Glashütte-Regel: es bewegt sich etwas

16. September 2021

Wie die Sächsische Zeitung in der Print-Ausgabe und online unter saechsische.de berichtet, möchten wir an dieser Stelle original wiedergeben:

15.09.2021 17:09 Uhr

Glashütte als Marke wird endlich geschützt

Die Regelungen zur Herkunftsbezeichnung der Luxusuhren sind präzisiert worden. Die Juristen haben ihren Job gemacht. Nun muss die EU noch zustimmen.

Von Maik Brückner 4 Minuten Lesedauer

Luxusuhren aus Glashütte werden bald den gleichen Status wie Messer aus Solingen haben. Ihre Herkunftsbezeichnung wird geschützt – und kann nur unter bestimmten Voraussetzungen genutzt werden. Nach jahrelangen Verhandlungen ist nun eine Verordnung auf dem Weg, ins Regelwerk des Bundes aufgenommen zu werden. Derzeit ist die Regelung in den Gremien der Europäischen Union. Jedes Mitgliedsland kann dazu noch einmal Stellung nehmen. Diese Frist endet am 25. Oktober. Gehen ausführliche Stellungnahmen der Europäischen Kommission oder der anderen EU- Mitgliedstaaten ein, kann diese Frist um drei Monate verlängert werden. Im Bundesjustizministerium hofft man, dass es keinen Änderungsbedarf gibt. Sollte sich dieser Wunsch erfüllen, könnte die Verordnung voraussichtlich im November 2021 verkündet werden, erklärt Rabea Bönnighausen, Sprecherin des Bundesjustizministeriums. Gibt es jedoch Einwände, werde ihr Ministerium prüfen, ob die Stellungnahmen Anlass für eine Anpassung der Verordnung geben.

Bundesrat entschied bereits 2019

In Brüssel liegt die Verordnung seit dem 22. Juli. Zuvor wurde die Verordnung, die der Bundesrat – also die Länderkammer – bereits Ende September 2019 gebilligt hatte – überarbeitet. Es flossen nicht nur Hinweise der anderen Bundesministerien ein. Es wurden auch einige Passagen, die aus Sicht des Bundesjustizministeriums zu unpräzise waren, neu gefasst. Das betraf zum einen die Region, in der Glashütter Uhren herstellt und montiert werden können. Diese umfasst nun nicht mehr nur das Glashütter Stadtgebiet, sondern auch den Altenberger Stadtteil Bärenstein und anders als bisher auch den Stadtteil Lauenstein. Selbst Dresden wird in der Verordnung erwähnt. Hier dürfen die Uhrenfirmen konkrete Veredlungsschritte vornehmen lassen, die bei der Berechnung der Wertschöpfung auch berücksichtigt werden. Konkret geht es um die Arbeitsschritte Werkteile plattieren, galvanisieren und rhodinieren sowie um Laser-Arbeiten.

Lob aus dem Glashütter Rathaus

Präzisiert wurde zum anderen, welche Vorsetzungen eine Firma erfüllen muss, damit sie den Namen der Stadt aufs Zifferblatt prägen kann. Demnach gilt eine Uhr als in Glashütte hergestellt, „wenn in den wesentlichen Herstellungsstufen zusammen mehr als 50 Prozent der Wertschöpfung im Herkunftsgebiet erzielt wurden.“ Dazu zählen die Montage und das Ingangsetzen des Uhrwerks, die Feinregulierung einer Uhr, die Montage des Zifferblatts, das Setzen der Zeiger und das Einschalen des Uhrwerks. Das alles muss vollständig im Herkunftsgebiet Glashütte erfolgen. „Weitere konkrete Vorgaben für die Qualität der Uhren haben gegenüber dem Vorschlag des Bundesrates keinen Eingang in die Verordnung gefunden“, ergänzt Matthias Ernst Probst vom sächsischen Justizministerium, das am Prozess beteiligt war.

Im Glashütter Rathaus ist man indes mit dem Arbeitsstand zufrieden. Uwe Ahrendt, der nicht nur amtierender Bürgermeister, sondern auch Chef des Uhrenherstellers Nomos Glashütte ist, zeigt sich erfreut, dass das jahrelange Ringen um diese Regelung nun endlich von Erfolg gekrönt ist. „Wir sind auf der Zielgeraden“, erklärte er. Besonders freue ihn, dass nun auch das Setzen der Zeiger und das Einschalen des Uhrwerks zu den Arbeitsschritten gehören, die in Glashütte erbracht werden müssen. Mit der Verordnung soll die Glashütter Tradition des Uhrenbaus geschützt werden. „Eine Verordnung, mit der die Herkunftsbezeichnung Glashütte geschützt wird, ist zugleich auch eine Auszeichnung für die Menschen der Region, die diese Erfolgsgeschichte geschrieben haben und in Zukunft weiter schreiben werden“, begründete Sachsens Justizministerin Katja Meier (Grüne) das Vorgehen des Freistaates.

Quelle: Sächsische Zeitung Glashütte als Marke wird endlich geschützt

Foto: Hofmann Glashütte/Sa. e. K.

Link zum Deutschen Bundesrat: Bundesrat Glashütte-Regel